Schlussbericht zur Kollision von DS Unterwalden mit dem DS Schiller vom 19. August 2016

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Schlussbericht zur Kollision von DS Unterwalden mit dem DS Schiller vom 19. August 2016

Der Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST über die Kollision zweier Dampfschiffe vom 19. August 2016 wurde publiziert

Nach diversen Untersuchungen ist der Schlussbericht zur Havarie von 2016 zwischen Dampfschiff Unterwalden und Schiller am 5. Januar 2022 publiziert worden.

 

 

Ursache 
Die Kollision des DS Unterwalden mit dem DS Schiller im Luzerner Seebecken ist darauf zurückzuführen, dass der Ruderausschlag in Richtung Backbord aufgrund von zwei fast gleichzeitig getätigten Steuerbefehlen in zwei Fahrständen nicht rechtzeitig korrigiert werden konnte. 
Die Software der Rudersteuerung war so programmiert, dass sie den erstgegebenen Steuerbefehl auch dann weiter ausführte, als danach gleichzeitig über andere Steuersignalgeber weitere Steuerbefehle gegeben wurden. 
Zum Unfall haben beigetragen: 

Ein Anforderungs- und Prüfprozess, der keine exakten Vorgaben an die Spezifikation der 
Funktionalität und Prüfung der Software beschrieb und unerwünschte Zustände nicht explizit ausschloss. 

Die Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) erstreckte sich nicht auf einen Ausfall der Steuerung, Softwaremängel oder Bedienungsfehler und deren Auswirkungen auf 
die Betriebssicherheit in unterschiedlichen Betriebssituationen. 

Fehlende, eindeutige Verhaltensweisen oder Prozeduren für die Übergabe bzw. Übernahme der verschiedenen Fahrstände führten zu gleichzeitigen Bedienungshandlungen 
mehrerer Steuersignalgeber. 


Der Bericht und der Vorbericht sind als PDF downloadbar





 

Die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersee publizierte folgende Meldung:


SGV AG und die Shiptec AG sind froh, dass die bereits kurz nach der Kollision vermutete Unfallursache im heute publizierten Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) bestätigt wird und die nach dem Vorfall getroffenen Massnahmen seitens SGV AG und Shiptec AG als richtig beurteilt werden. Die Schiffskollision ist darauf zurückzuführen, dass der Ruderausschlag des DS Unterwalden in Richtung Backbord aufgrund von zwei fast gleichzeitig getätigten Steuerbefehlen auf zwei unterschiedlichen Fahrständen nicht rechtzeitig korrigiert werden konnte. Die Software der Rudersteuerung war so programmiert, dass der zuerst gegebene Steuerbefehl auch dann noch weiter ausführt wurde, als gleichzeitig über den zweiten Steuersignalgeber ein anderer Steuerbefehl für eine Ruderkorrektur gegeben wurde. Die Ruderanlage hat den regulatorischen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik zwar entsprochen jedoch die oben beschriebene Situation nicht vorgesehen.

Dem SUST-Schlussbericht ist zu entnehmen, dass durch das rasche Einleiten des entsprechenden Notmanövers durch die Schiffsführer die Auswirkungen der Kollision reduziert wurden.
Die Software der Ruderanlage auf DS Unterwalden sowie auf allen im Bericht erwähnten betroffenen Schiffen wurde nach dem Unfall so angepasst, dass ein Steuerbefehl erst angenommen werden kann, wenn kein anderer Steuerbefehl ansteht und keine Ruderbewegung ausgeführt wird. Gleichzeitig wurde die Ruderanlage auf DS Unterwalden nach dem Unfall so umgebaut, dass die einzelnen Fahrstände vom Schiffsführer neu mit einem Übernahmeknopf manuell aktiviert werden müssen. Dadurch wird verhindert, dass das Steuer von zwei verschiedenen Fahrständen aus durch verschiedene Personen gleichzeitig bedient werden kann. Die SGV AG setzt auch den im Bericht erwähnten Sicherheitshinweis um, wonach für die Übernahme der Steuergewalt zwischen zwei verschiedenen Schiffsführern die Regeln schriftlich festgehalten werden. Bei der praktischen Ausbildung wurde dieses Vorgehen bereits in der Vergangenheit instruiert.

Die Kollision hätte durch bessere technische, konzeptionelle und betriebliche Vorgaben für das Steuern an zwei Fahrständen vermieden werden können. Die SGV AG bedauert den Unfall sehr 
und entschuldigt sich nochmals bei allen involvierten Personen.
 

 

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⚠️ Niedrigwasser: Einschränkungen der Schifffahrt

Aktuell verifizierte Betriebseinstellungen, Streckenunterbrüche und nicht bediente Anlegestellen in der Schweiz sowie auf relevanten italienischen und grenzüberschreitenden Seen.





Stand: 27. Oktober 2026, 20:40 Uhr

Die Lage kann sich kurzfristig ändern. Vor jeder Anreise den Online-Fahrplan des jeweiligen Betreibers nochmals prüfen. Schöne Fahrt


8
bestätigt betroffene Betreiber

1
vollständige Betriebseinstellungen auf einem Gewässer/Abschnitt

7
weitere Betreiber mit Teilunterbrüchen, Kursausfällen oder Einschränkungen




Bodensee und Alter Rhein – SBS Fähre eingeschränkt

Schweizerische Bodensee-Schifffahrt · Kursschifffahrt-Saison 2026 beendet, Saisonstart der Kursschiffe am 6. Mai 2027 · Fährhinweis bis auf Weiteres

  • Autofähre Romanshorn–Friedrichshafen: Wegen des niedrigen Wasserstands kann die Fahrzeugkapazität der Fähre eingeschränkt sein. Wird das maximal zulässige Gesamtgewicht erreicht, können einzelne Fahrzeuge nicht mehr mitgenommen werden.
  • Kursschifffahrt: Die Kursschifffahrtssaison 2026 ist beendet; die Kursschiffe starten am 6. Mai 2027 wieder.




Untersee und Rhein – URh Landestellen nicht bedient

Linienschifffahrt auf Rhein und Untersee am 18. Oktober 2026 beendet · Herbst-Hopping auf dem Untersee freitags bis sonntags bis 8. November 2026 · Radolfzell bis auf Weiteres nicht bedient

  • Die Linienschifffahrt auf Rhein und Untersee ist am 18. Oktober 2026 zu Ende gegangen; der Streckenabschnitt Diessenhofen–Stein am Rhein war bis Saisonende wegen des niedrigen Wasserstands unterbrochen.
  • Herbst-Hopping: Das Hop-On/Hop-Off-Schiff verkehrt noch am 30./31. Oktober und 1. November sowie vom 6. bis 8. November 2026, jeweils viermal täglich auf dem Rundkurs Mannenbach – Berlingen – Gaienhofen – Hemmenhofen – Steckborn – Iznang – Insel Reichenau – Mannenbach.
  • Radolfzell: Die Landestelle kann wegen des niedrigen Wasserstands bis auf Weiteres nicht bedient werden. Ersatzhalt ist Iznang; von der Haltestelle Iznang-Höristrasse fährt der Höribus nach/von Radolfzell, alternativ zu Fuss nach Gaienhofen und dort wieder aufs Schiff.
  • Abfahrtszeiten Herbst-Hopping: ab Mannenbach 09:15, 11:15, 13:50, 15:50 Uhr · ab Berlingen 09:25, 11:25, 14:00, 16:00 Uhr · ab Gaienhofen 09:35, 11:35, 14:10, 16:10 Uhr · ab Hemmenhofen 09:40, 11:40, 14:15, 16:15 Uhr · ab Steckborn 09:50, 11:50, 14:25, 16:25 Uhr · ab Iznang (statt Radolfzell) 10:30, 12:30, 15:05, 17:05 Uhr · ab Insel Reichenau 11:00, 13:00, 15:35, 17:35 Uhr · an Mannenbach 11:07, 13:07, 15:42, 17:42 Uhr.
  • Der Zustieg mit Rollator oder Rollstuhl ist bei niedrigem Wasserstand nicht an allen Landestellen möglich.




Zürichsee – ZSG Spezialfahrplan · Kursausfälle

Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft · reduzierter Winter-Spezialfahrplan (Niedrigwasser) gültig ab 19. Oktober 2026 · Verkehrslage-Meldungen gültig bis 31. Oktober 2026 bzw. 30. November 2026

  • Grosse Seerundfahrt: wird durch zwei rund 1¾-stündige Rundfahrten ab Bürkliplatz ersetzt – Kurs 105/106 ab Zürich Bürkliplatz 11:20 Uhr, Halt in Horgen 12:09 Uhr, Ankunft Bürkliplatz 13:05 Uhr; Kurs 109/110 ab Zürich Bürkliplatz 13:20 Uhr, Halt in Meilen 14:22 Uhr, Ankunft Bürkliplatz 15:05 Uhr.
  • Kleine Seerundfahrt: verkehrt nur zwischen Zürich Bürkliplatz und Kilchberg ZH, täglich ab Bürkliplatz um 10:30, 11:30, 12:30, 14:30, 15:30 und 16:30 Uhr (Kurse 17/14, 23/20, 29/26, 41/38, 47/44, 53/50); die Abfahrt um 13:30 Uhr entfällt.
  • Querverbindung Thalwil – Erlenbach – Küsnacht: Die Station Küsnacht kann nicht angefahren werden; die Querverbindung hält stattdessen in Küsnacht Goldbach. Abfahrtszeiten gemäss Spezialfahrplan.
  • Erlenbach ZH wird nicht bedient.
  • Querverbindung Wädenswil – Männedorf – Stäfa: verkehrt gemäss Spezialfahrplan.
  • Pfäffikon SZ – Insel Ufenau – Rapperswil: Einschränkung der Schifffahrt vom 6. Oktober bis 30. November 2026.
  • Zürich Bürkliplatz – Rapperswil: unregelmässiger Betrieb vom 19. bis 31. Oktober 2026; Zürich Bürkliplatz – Thalwil: Einschränkung der Schifffahrt vom 19. bis 31. Oktober 2026.
  • Wegen des steilen Ein- und Ausstiegs rät die ZSG auf allen Schiffen von Reisen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ab.




Zürichsee – Zürichsee-Fähre Horgen–Meilen Fahrzeugtransport eingeschränkt

Zürichsee-Fähre Horgen–Meilen AG · Meldung vom 21. Oktober 2026 · bis auf Weiteres

  • Der Fährbetrieb zwischen Horgen und Meilen verkehrt trotz tiefem Wasserstand weiterhin fahrplanmässig.
  • Personenwagen, Lieferwagen und leichte Lastwagen mit üblicher Bodenfreiheit werden weiterhin transportiert.
  • Kein Transport möglich für Lastwagen über 18 Tonnen bzw. schwere Lastwagen mit mehr als zwei Achsen, Reisecars sowie sehr tief gebaute bzw. tiefergelegte Fahrzeuge.
  • Seit Sonntag, 25. Oktober 2026, gilt der Winterfahrplan.




Lago Maggiore / Langensee - Navigazione Laghi Anlegestellen und Fähren eingeschränkt

Italienischer und grenzüberschreitender Schiffsverkehr · Meldungen vom 16. September und 7. Oktober 2026 · bis auf Weiteres

  • Anlegestellen Ranco, Ispra und Porto Valtravaglia: Wegen des tiefen Seewasserstands werden diese Landestellen seit Donnerstag, 17. September 2026, bis auf Weiteres nicht angelaufen (Avviso n° 20/2026 vom 16. September 2026).
  • Fähren Intra–Laveno–Intra: Seit Mittwoch, 7. Oktober 2026, ist das zulässige Gesamtgewicht voll beladener Motorfahrzeuge an Bord der Fährschiffe bis auf Weiteres auf 100 Doppelzentner (10 Tonnen) reduziert (Avviso n° 21/26 vom 7. Oktober 2026).
  • Schwerere Fahrzeuge sind damit von der Beförderung ausgeschlossen.
  • Die Einschränkungen betreffen den italienischen Seeteil. Die grenzüberschreitenden Verbindungen nach Brissago, Isole di Brissago, Ascona und Locarno sind nicht als eingestellt gemeldet.




Bodensee, Überlinger See und Untersee – BSB Untersee eingestellt

Bodensee-Schiffsbetriebe Konstanz · grenzüberschreitender Kursverkehr ab Kreuzlingen und Konstanz · Untersee seit 1. Oktober 2026 eingestellt · Hinweise bis auf Weiteres

  • Untersee (Radolfzell – Reichenau): Der BSB-Schiffsverkehr ist wegen des niedrigen Wasserstands bis auf Weiteres vollständig eingestellt (Radolfzell, Iznang, Mannenbach, Reichenau; Kurse 613–620).
  • Obersee (Konstanz – Bregenz): Alle Landestellen werden angefahren; die Mitnahme von Rollstühlen und Velos ist ab/bis Immenstaad, Hagnau, Langenargen und Kressbronn derzeit nicht möglich.
  • Überlinger See (Konstanz – Überlingen): Alle Landestellen werden angefahren; die Mitnahme von Rollstühlen und Velos ist ab/bis Überlingen und Dingelsdorf derzeit nicht möglich.
  • An den übrigen Landestellen ist die Beförderung von Rollstühlen oder elektrischen Krankenfahrstühlen nur möglich, wenn diese selbständig an und von Bord fahren können.
  • Die Zugangsbrücken sind an vielen Landestellen sehr steil; Velos, Anhänger und E-Bikes müssen selbst an und von Bord gebracht werden.
  • Auf den Kursen 111–116 (09:05–19:20 Uhr) zwischen Konstanz und Bregenz ist aktuell keine Behindertentoilette an Bord.




Hallwilersee – SGH Zugang eingeschränkt

Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee · Kanton Aargau / Kanton Luzern · Kursfahrten 2026 beendet, wieder ab März 2027 · Themen- und Extrafahrten weiterhin

  • Wegen des Niedrigwasserstands können aus Sicherheitsgründen keine Personen mit Gehbehinderungen, Rollstühlen oder Rollatoren mitgenommen werden; der Einstiegswinkel ist zu gross.
  • Wegen des längeren Ein- und Ausstiegs kann es zu Verspätungen kommen.
  • Die Kursfahrten sind für diese Saison beendet und starten ab März 2027 wieder; Themenfahrten und Extrafahrten werden weiterhin angeboten.




Ägerisee – Ägerisee Schifffahrt Zugang eingeschränkt

Zugerland Verkehrsbetriebe · Kanton Zug · Kursschifffahrt beendet · Hinweis bis auf Weiteres

  • Der Zugang zum Schiff ist wegen des tiefen Wasserstands weiterhin erschwert.
  • Für Gäste im Rollstuhl ist der Ein- und Ausstieg derzeit an allen Stegen nicht möglich.
  • Die Kursschifffahrt auf dem Ägerisee ist für diese Saison beendet; Winter- und Erlebnisfahrten werden weiterhin angeboten.




Diese Übersicht ist eine Momentaufnahme und ersetzt nicht die Fahrplanauskunft des Betreibers.